Große ovale Bildplatte Die heilige Familie« (Die Madonna von Sevilla) - Madonna mit Christuskind und Elisabeth mit Johannes dem Täufer Königliche Porzellan Manufaktur (KPM), Berlin ab 1825.

Große ovale Bildplatte Die heilige Familie« (Die Madonna von Sevilla) - Madonna mit Christuskind und Elisabeth mit Johannes dem Täufer Königliche Porzellan Manufaktur (KPM), Berlin ab 1825.

Abwicklung

Nach einer für Sie erfolgreichen Auktion informieren wir Sie über den zu zahlenden Gesamtbetrag. Dieser setzt sich aus dem Zuschlagspreis, dem Aufgeld von 25 % sowie 19 % USt. auf das Aufgeld, insgesamt 29,75 % zusammen.
Bei Zuschlägen über die Live-Plattform online.kastern.de wird eine zusätzliche Gebühr von 3,09% auf den Zuschlag berechnet.  – Bei Zuschlägen über die Live-Plattformen www.lot-tissimo.com, www.the-saleroom.com, katalog.kastern.de wird eine zusätzliche Gebühr von 5,95% auf den Zuschlag berechnet. – Bei Zuschlägen über die Live-Plattformen www.invaluable.com und www.drouot.com wird eine zusätzliche Gebühr von 5,95% auf den Zuschlag berechnet.
Rechenbeispiel – Rechnungsbetrag:
Zuschlag 1.000 EUR + 25 % Aufgeld 250 EUR + 19 % USt. auf das Aufgeld 47,50 EUR ergibt eine Gesamtsumme von 1.297,50 EUR.

Zahlung

Als erfolgreicher Bieter im Auktionssaal haben Sie die Möglichkeit, während Auktion bar bzw. mit EC- oder Kreditkarte (VISA, Mastercard oder Amercian Express) zu zahlen. Daraufhin wird Ihnen die bezahlte Ware ausgehändigt und sorgfältig in Ihrem Beisein verpackt.

Als schriftlicher Bieter, Telefonbieter oder Live-Bieter erhalten Sie die Rechnung per Post oder Email zugesendet. Sie haben die Möglichkeit die Ware bei der persönlichen Abholung vor Ort zu bezahlen oder den Betrag zu überweisen. Sollten Sie einen durch uns organisierten Versand wünschen, wird die ersteigerte Ware nach Zahlungseingang zugesendet. Bitte beachten Sie: Banküberweisungen aus dem Ausland verursachen zusätzliche Gebühren, die Sie vollständig zu Ihren Lasten berechnen lassen müssen.

VAT Bestimmungen

Wir möchten Sie noch auf die gesonderten VAT Bestimmungen unseres Hauses hinweisen:

Zum Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 25 % zuzüglich der auf das Aufgeld entfallenden USt. erhoben.
Von der Umsatzsteuer befreit sind Versteigerungsleistungen an:
1. EU-Unternehmer, die für deren Unternehmen ausgeführt werden, bei Angabe einer gültigen USt-ID-Nr.
2. Unternehmer aus Drittländern, die eine Bescheinigung der Unternehmereigenschaft durch eine beglaubigte Übersetzung der Heimatbehörde vorlegen.

Von EU-Unternehmern benötigen wir zur Prüfung vor dem Auktionstermin: USt-ID-Nr., Firmenname (einschl. Rechtsform), Firmenort, PLZ, Straße.
Von Unternehmern aus Drittländern benötigen wir zur Prüfung vor dem Auktionstermin: Firmenname (einschl. Rechtsform), Firmenort, PLZ, Straße sowie zusätzlich Informationen (wie eine Website etc.), um die Existenz des Unternehmens zu überprüfen.
Sollte dies bei Ihnen zutreffen, teilen Sie uns bitte Ihre VAT Nummer und die dazugehörigen Informationen vor der Auktion mit.

Privatpersonen aus der EU oder Drittländern sind nicht von der Umsatzsteuer befreit gemäß § 3a Abs. 1 IStG und Art. 45 MsStSystRL.

Abholung

Die ersteigerte oder gekaufte Ware kann während unserer Geschäftszeiten, gerne nach telefonischer Vorankündigung, abgeholt werden.

Versand per Deutsche Post oder Paketdienste

Für den Versand und Transport Ihrer gekauften Objekte per DHL erhalten Sie von uns eine gesonderte Rechnung. Der Versand erfolgt nach Zahlungseingang.

Beispiele für den Versand innerhalb Deutschlands:
• 1 Paket Versand, Verpackung und Versicherung bis 500,- Euro für 25,59 Euro
• 1 Paket Versand, Verpackung und Versicherung bis 2.500,- Euro für 33,32 Euro
• 1 Paket Versand, Verpackung und Versicherung bis 25.000,- Euro für 51,17 Euro
Bitte beachten Sie, dass weitere Verandzuschläge anfallen können:
ggf. zzgl. Gemälde/Aquarell/Grafik-Zuschlag für 9,52 Euro
ggf. zzgl. Übergröße-Zuschlag für 9,52 Euro

Beispiele für den Versand innerhalb der EU
• 1 Paket Versand, Verpackung und Versicherung bis 500,- Euro für 53,55 Euro
• 1 Paket Versand, Verpackung und Versicherung bis 2.500,- Euro für 89,25 Euro
• 1 Paket Versand, Verpackung und Versicherung bis 25.000,- Euro für 113,05 Euro
Bitte beachten Sie, dass weitere Versandzuschläge anfallen können:
ggf. zzgl. Übergröße-Zuschlag für 29,75 Euro

Beispiel für den Versand außerhalb der EU und Rest Welt
• 1 Paket Versand, Verpackung und Versicherung bis 500,- Euro für 71,40 Euro
• 1 Paket Versand, Verpackung und Versicherung bis 2.500,- Euro für 119,00 Euro
• 1 Paket Versand, Verpackung und Versicherung bis 25.000,- Euro für 130,90 Euro
Bitte beachten Sie, dass weitere Versandzuschläge anfallen können:
ggf. zzgl. Übergröße-Zuschlag für 29,75 Euro

Sollten Sie bereits über eine Kundennummer bei einem Versandunternehmen (UPS, TNT-Express, etc.) verfügen und den Transport mit dieser Firma bevorzugen, so organisieren wir dies gerne für Sie. Bitte beachten Sie, dass FedEx keine nationalen Transporte anbietet.

Transport durch eine Kunstspedition

Alternativ empfehlen wir Ihnen auch gerne eine Kunstspedition, welche wir für Sie mit dem Transport beauftragen können.

Versand von Wertgegenständen

Für den Versand von Wertgegenständen (Schmuck, Goldmünzen) gelten besondere Bedingungen daher ist ein Versand durch DHL nicht möglich.

Wir können Ihnen jedoch die Wertgegenstände per UPS (versichert bis 10.000,- Euro) zusenden:
• innerhalb Deutschlands für 35,70 Euro
• innerhalb der EU zwischen 47,60 Euro und 101,15 Euro (abhängig vom Land)
• außerhalb der EU und Rest Welt zwischen 89,25 Euro und 128,52 Euro (abhängig vom Land)

Zollabfertigung

Beauftragen Sie uns mit dem Versand und Transport oder benötigen Sie Zollpapiere für die gekauften Objekte, so wird dies im Gesamtbetrag enthalten sein. Bei einem Gesamtwarenwert ab 1.000,- Euro ist die Vorlage von Ausfuhrgenehmigungen beim Zoll für die Ausfuhr in das außereuropäische Ausland zwingend erforderlich. Für die Erstellung dieser Papiere berechnen wir 25,- Euro.

Bei einem Rechnungsbetrag der ersteigerten Objekte über 1.000,- Euro und einer Ausfuhr an die Rechnungsadresse außerhalb der EU ist die Vorlage eines Ausfuhrbegleitdokuments beim Zoll zwingend erforderlich. Für die Erstellung dieser Papiere berechnen wir zwischen 41,65 Euro und 357,- Euro (je nach Umfang der gekauften Objekte). Es wird darauf hingewiesen, dass für den Käufer hierbei zusätzliche (Einfuhr) Umsatzsteuer und Zölle anfallen können.

Import- und Exportbeschränkungen (CITES)

Bei der Ausfuhr aus der EU sind die Bestimmungen des UNESCO-Übereinkommens von 1970 sowie das Kulturgüterrückgabegesetz zu beachten. Ferner gelten die CITES-Bestimmungen.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Cites-Bestimmungen für Objekte aus Rhinozeroshorn und Schildpatt ein uneingeschränkter Handel nur innerhalb der Europäischen Gemeinschaft erlaubt ist. Ein Export in Drittländer ist zurzeit nicht möglich, da nach CITES eine Genehmigung erforderlich ist, die im Regelfall nicht erteilt wird.

Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit sind wir mit den internationalen Gesetzen und Bestimmungen sowie dem weltweiten Versand von Kunstwerken vertraut.

Ausfuhr von Kulturgut

Ausfuhr aus der EU:
Das Europäische Kulturgutschutzabkommen von 1993 und die UNESO-Konvention von 1970 sind bei der Ausfuhr aus der EU zu beachten.
Eine Genehmigung des Landeskultusministeriums ist bei Kunstwerken, die älter als 50 Jahre sind und folgende Wertgrenzen übersteigen erforderlich:
• Bilder und Gemälde ab einem Wert von 150.000 Euro
• Aquarelle, Gouachen und Pastelle ab 30.000 Euro
• Mosaike und Zeichnungen ab 15.000 Euro
• Original-Radierungen, -Stiche, -Serigraphien und -Lithografien ab 15.000 Euro
• Originalzeugnisse der Bildhauerkunst (Skulpturen) ab 50.000 Euro
• Fotografien ab 15.000 Euro
• Handschriften
• Archive
• Antiquitäten ab 50.000 Euro

Eine Genehmigung des Landeskultusministeriums ist bei Kunstwerken, die älter als 100 Jahre sind und folgende Wertgrenzen übersteigen erforderlich:
• Archäologische Gegenstände aus Grabungen und Funden
• Bestandteile von Kunst- und Baudenkmälern
• Bücher ab einem Wert von 50.000 Euro

Eine Genehmigung des Landeskultusministeriums ist bei Kunstwerken, die älter als 200 Jahre sind und folgende Wertgrenzen übersteigen erforderlich:
• Gedruckte Landkarten ab einem Wert von 15.000 Euro

Eine Genehmigung des Landeskultusministeriums ist bei Sammlungen (zoologisch, botanisch, historisch) ab einem Wert von 50.000 Euro erforderlich.

Ausfuhr innerhalb der EU:
Das neue deutsche Kulturgutschutzgesetz gilt für Exporte auch in ein anderes EU-Land seit dem 6. August 2016.
Eine Genehmigung des Landeskultusministeriums ist bei Kunstwerken, die älter als 75 Jahre sind und folgende Wertgrenzen übersteigen, ist erforderlich:
• Bilder und Gemälde ab einem Wert von 300.000 Euro
• Aquarelle, Gouachen und Pastelle ab 100.000 Euro
• Mosaike und Zeichnungen ab 50.000 Euro
• Original-Radierungen, -Stiche, -Serigraphien und -Lithografien ab 50.000 Euro
• Originalzeugnisse der Bildhauerkunst (Skulpturen) ab 100.000 Euro
• Fotografien ab 50.000 Euro
• Handschriften ab 50.000 Euro

Eine Genehmigung des Landeskultusministeriums ist bei Kunstwerken, die älter als 100 Jahre sind und folgende Wertgrenzen übersteigen erforderlich:
• Archäologische Gegenstände aus Grabungen und Funden
• Bestandteile von Kunst- und Baudenkmälern
• Bücher ab einem Wert von 100.000 Euro
• Antiquitäten ab 100.000 Euro

Eine Genehmigung des Landeskultusministeriums ist bei Kunstwerken, die älter als 200 Jahre sind und folgende Wertgrenzen übersteigen erforderlich:
• Gedruckte Landkarten ab einem Wert von 30.000 Euro

Eine Genehmigung des Landeskultusministeriums ist bei Sammlungen (zoologisch, botanisch, historisch) ab einem Wert von 100.000 Euro erforderlich.
Der notwendige Ausfuhrantrag wird durch Das Kunst & Auktionshaus Kastern beim Landeskultusministerium beantragt und dort in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen bearbeitet.

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